FAQ zur Pflegereform 2027
st die Pflegereform 2027 bereits beschlossen? Nein. Derzeit liegt lediglich ein Referentenentwurf vor. Änderungen sind bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss möglich. Muss ich jetzt etwas beantragen? Nein. Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Alle bisherigen Leistungen gelten unverändert weiter. Bleibt der Entlastungsbetrag bestehen? Nach dem derzeitigen Entwurf soll der Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Ob und…
CURA-PRO informiert Sie zuverlässig
Als regionaler Ansprechpartner für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Verhinderungspflege und Unterstützung im Alltag begleiten wir Menschen in Halle (Saale), Merseburg, Leuna, Schkopau, Landsberg, dem Saalekreis und dem Seegebiet Mansfelder Land kompetent und persönlich. Bei Fragen zur Pflegereform oder zu Ihren aktuellen Ansprüchen beraten wir Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unsere Empfehlung
Lassen Sie sich von den derzeit kursierenden Informationen nicht verunsichern. In sozialen Medien werden viele Inhalte bereits als beschlossene Reform dargestellt. Tatsächlich befindet sich das Gesetz jedoch noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen sind jederzeit möglich. Wer heute einen Pflegegrad besitzt, kann seine Leistungen weiterhin nach den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen nutzen.
Was bedeutet das für unsere Klientinnen und Klienten?
Zurzeit ändert sich für Sie nichts. Alle bisherigen Leistungen können weiterhin wie gewohnt genutzt werden. Dazu gehören unter anderem: ● Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ● Alltagsbegleitung ● Verhinderungspflege ● Hauswirtschaftliche Unterstützung ● Begleitungen und Betreuung Sollte die Reform beschlossen werden, informieren wir alle unsere Klientinnen und Klienten selbstverständlich frühzeitig und unterstützen…

Umwandlungsanspruch
Der bisherige Umwandlungsanspruch von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen soll nach dem derzeitigen Entwurf vollständig entfallen.

Pflegehilfsmittel
Nach dem Referentenentwurf sollen die monatlichen Pflegehilfsmittel nicht mehr als eigenständige Leistung bestehen, sondern künftig aus dem jeweiligen Entlastungsbudget finanziert werden. Auch hierzu gibt es bislang noch keine endgültige gesetzliche Entscheidung.
