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30. Juni 2026

Was bedeutet das für unsere Klientinnen und Klienten?

Zurzeit ändert sich für Sie nichts.

Alle bisherigen Leistungen können weiterhin wie gewohnt genutzt werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
  • Alltagsbegleitung
  • Verhinderungspflege
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Begleitungen und Betreuung

Sollte die Reform beschlossen werden, informieren wir alle unsere Klientinnen und Klienten selbstverständlich frühzeitig und unterstützen bei allen Fragen.

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