Pflegesachleistung Umwandlung - Cura-pro UG

Pflegesachleistungen umwandeln: 
Ihr Weg zu mehr Unterstützung im Alltag

Nutzen Sie Ihr Pflegebudget optimal mit CURA-PRO

Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wissen oft nicht, dass sie ungenutzte Pflegesachleistungen in wertvolle Entlastungs- und Betreuungsleistungen umwandeln können. Bei CURA-PRO helfen wir Ihnen, dieses Potenzial voll auszuschöpfen, damit Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihren Alltag erhalten.

Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Umwandlung von Pflegesachleistungen nach § 45a SGB XI. So stellen wir sicher, dass Ihr Pflegebudget optimal genutzt wird. Unser Service ist verfügbar in Halle (Saale), Merseburg und im gesamten Saalekreis.

Was sind Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag?

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von ambulanten Pflegediensten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von bis zu 131 € monatlich (ab Pflegegrad 1). Dieser Betrag ist speziell dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Er kann für verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, wie zum Beispiel:

  • Haushaltshilfe
  • Alltagsbegleitung
  • Betreuung bei Demenz
  • Begleitung bei Arztbesuchen oder Einkäufen

Wie funktioniert die Umwandlung nach § 45a SGB XI?

Der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI ermöglicht es Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, bis zu 40 % ihrer monatlichen Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen.

Werden die Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen nicht vollständig durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, verfällt der ungenutzte Betrag grundsätzlich am Ende des jeweiligen Monats. Eine Übertragung in den Folgemonat ist nicht möglich.

Durch die Umwandlung können Sie einen Teil dieses ansonsten ungenutzten Budgets für Leistungen wie Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung, Demenzbegleitung oder andere anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. So nutzen Sie die Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekasse optimal und erhalten mehr Unterstützung in Ihrem Alltag.

Ein einfaches Beispiel:

Ihnen stehen bei Pflegegrad 2 monatlich 796 € Pflegesachleistungen zur Verfügung. Nutzen Sie davon 500 € für einen ambulanten Pflegedienst, bleiben 296 € Ihres Budgets ungenutzt.

Nach § 45a SGB XI können jedoch höchstens 40 % Ihrer monatlichen Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag umgewandelt werden. Bei einem Budget von 796 € entspricht dies maximal 318,40 € pro Monat.

Da in diesem Beispiel lediglich 296 € ungenutzt bleiben, könnte dieser Betrag vollständig für Leistungen wie Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung oder Demenzbegleitung genutzt werden.

Beispiel 2: Wenn bereits 80 % der Pflegesachleistungen genutzt werden

Ihnen stehen bei Pflegegrad 2 monatlich 796 € Pflegesachleistungen zur Verfügung. Nutzen Sie davon bereits 636,80 € (80 %) durch einen ambulanten Pflegedienst, bleiben noch 159,20 € ungenutzt.

Zwar dürfen grundsätzlich bis zu 40 % der monatlichen Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag umgewandelt werden. Bei einem Budget von 796 € wären das maximal 318,40 € pro Monat.

Da in diesem Beispiel jedoch nur noch 159,20 € der Pflegesachleistungen ungenutzt sind, können auch nur diese 159,20 € für zusätzliche Leistungen wie Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung oder Demenzbegleitung genutzt werden.

Wichtig: Die Umwandlung ist immer auf den tatsächlich ungenutzten Betrag begrenzt. Auch wenn theoretisch bis zu 40 % umgewandelt werden dürfen, können keine Leistungen genutzt werden, die bereits durch einen Pflegedienst verbraucht wurden.

Kurz gesagt

  • Maximal 40 % der Pflegesachleistungen können umgewandelt werden.
  • Es kann jedoch nur der Betrag genutzt werden, der tatsächlich noch nicht verbraucht wurde.
  • Je weniger Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst genutzt werden, desto mehr Budget steht für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuungsleistungen zur Verfügung.

Ihr Vorteil durch die Umwandlung nach §45a SGB XI

Die Umwandlung Ihrer Pflegesachleistungen bietet Ihnen erhebliche Vorteile:

  • Höhere Flexibilität: Nutzen Sie Ihr Budget für genau die Hilfe, die Sie gerade brauchen – sei es Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung.
  • Individuelle Unterstützung: Passen Sie die Leistungen an Ihre persönlichen Lebensumstände und Bedürfnisse an.
  • Entlastung für Angehörige: Schaffen Sie Freiräume für pflegende Angehörige, indem Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
  • Optimale Budgetnutzung: Kein Cent Ihres Pflegebudgets geht verloren, sondern wird sinnvoll eingesetzt.
  • Transparenz und Sicherheit: Wir beraten Sie zur Abrechnung über die Pflegekasse und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Unsere Unterstützung im gesamten Saalekreis: Halle (Saale), 
Merseburg und Umgebung

Cura-pro UG (haftungsbeschränkt) ist Ihr vertrauensvoller Partner für die Umwandlung von Pflegesachleistungen in Halle (Saale), Merseburg und dem gesamten Saalekreis. Wir wissen, wie komplex die Materie sein kann, und stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Verständliche Aufklärung: Wir erklären Ihnen die Details des §45a SGB XI und Ihre individuellen Möglichkeiten.
  • Antragsunterstützung: Wir helfen Ihnen bei der korrekten Antragstellung und dem Umgang mit Ihrer Pflegekasse.
  • Individuelle Bedarfsanalyse: Gemeinsam finden wir heraus, welche Entlastungs- und Betreuungsleistungen für Sie am sinnvollsten sind.
  • Zuverlässige Betreuung: Wir übernehmen die gewünschten Leistungen professionell und einfühlsam.

So funktioniert die Umwandlung mit Cura-pro UG (haftungsbeschränkt)

  1. Erstgespräch: Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
  2. Bedarfsermittlung: Wir analysieren Ihren aktuellen Pflegegrad und die Höhe Ihrer ungenutzten Pflegesachleistungen.
  3. Antragsbegleitung: Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse und der Formalisierung der Umwandlung.
  4. Leistungserbringung: Nach erfolgreicher Umwandlung erhalten Sie von uns die gewünschte Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung.
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