Entlastungsbetragrechner

Entlastungsbetrag-Rechner für Halle (Saale), Merseburg, Saalekreis & Seegebiet 
Mansfelder Land

131 € monatlich für Haushaltshilfe, Alltagsbetreuung und Unterstützung im Alltag einfach berechnen

Mit unserem Entlastungsbetrag-Rechner nach § 45b SGB XI können Sie schnell und unkompliziert berechnen, welche Leistungen der Pflegekasse für Sie nutzbar sind.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 131 €, der beispielsweise für Haushaltshilfe, Alltagsbetreuung, Begleitungen, Unterstützung im Haushalt oder weitere anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann.

CURA-PRO – Alltagshelden mit Herz unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige in Halle (Saale), Merseburg, dem Saalekreis sowie dem Seegebiet Mansfelder Land dabei, ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse besser zu verstehen und sinnvoll zu nutzen.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – unter anderem genutzt werden für:

  • Haushaltshilfe
  • Alltagsbetreuung
  • Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung im Alltag
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Unterstützung bei Einkäufen oder Terminen

Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, welche Möglichkeiten ihnen im Alltag zustehen. Unser Entlastungsbetrag-Rechner bietet eine erste Orientierung und hilft dabei, vorhandene Ansprüche besser einzuschätzen.

Entlastungsbetrag einfach online berechnen

Nutzen Sie jetzt unseren Entlastungsbetrag-Rechner, um Ihren möglichen Anspruch sowie eventuell nutzbare Restbeträge aus dem Vorjahr unverbindlich zu berechnen.

Der Rechner dient ausschließlich der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekassen, Pflegestützpunkte oder andere Leistungsträger.

CURA-PRO unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige in Halle (Saale), Merseburg, dem Saalekreis und dem Seegebiet Mansfelder Land bei Fragen rund um den Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe, Alltagsbetreuung und weitere Leistungen der Pflegeversicherung.

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