30. Juni 2026
FAQ zur Pflegereform 2027
st die Pflegereform 2027 bereits beschlossen?
Nein. Derzeit liegt lediglich ein Referentenentwurf vor. Änderungen sind bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss möglich.
Muss ich jetzt etwas beantragen?
Nein. Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Alle bisherigen Leistungen gelten unverändert weiter.
Bleibt der Entlastungsbetrag bestehen?
Nach dem derzeitigen Entwurf soll der Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Ob und in welcher Form dies tatsächlich umgesetzt wird, ist noch offen.
Kann ich meine Haushaltshilfe weiterhin nutzen?
Ja. Solange keine gesetzlichen Änderungen beschlossen sind, können alle bestehenden Leistungen weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und basiert auf dem Referentenentwurf vom 03.06.2026. Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes können sich Inhalte im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
