30. Juni 2026
Was bedeutet das für unsere Klientinnen und Klienten?
Zurzeit ändert sich für Sie nichts.
Alle bisherigen Leistungen können weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
- Alltagsbegleitung
- Verhinderungspflege
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Begleitungen und Betreuung
Sollte die Reform beschlossen werden, informieren wir alle unsere Klientinnen und Klienten selbstverständlich frühzeitig und unterstützen bei allen Fragen.
