30. Juni 2026
Unsere Empfehlung
Lassen Sie sich von den derzeit kursierenden Informationen nicht verunsichern.
In sozialen Medien werden viele Inhalte bereits als beschlossene Reform dargestellt. Tatsächlich befindet sich das Gesetz jedoch noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen sind jederzeit möglich.
Wer heute einen Pflegegrad besitzt, kann seine Leistungen weiterhin nach den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen nutzen.
