30. Juni 2026
Änderungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Das heutige gemeinsame Entlastungsbudget könnte durch ein Überbrückungsbudget ersetzt werden.
Geplant sind:
- Pflegegrad 2–3: 1.855 € jährlich
- Pflegegrad 4–5: 2.285 € jährlich
Außerdem soll dieses Budget künftig nur noch über professionelle Leistungserbringer genutzt werden können.
