Haushaltshilfe mit Herz – über den Entlastungsbetrag finanzierbar
Die tägliche Hausarbeit kann für Pflegebedürftige und Angehörige zur echten Belastung werden. Mit CURA-PRO – Alltagshelden mit Herz erhalten Sie verlässliche Unterstützung im Haushalt – unkompliziert, liebevoll und individuell. Unsere Leistungen lassen sich über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Die Pflegekasse stellt diesen zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zur Verfügung – zur Entlastung im Alltag.
CURA-PRO – Alltagshelden mit Herz ist ein nach § 45a–c SGB XI anerkannter Anbieter und kann Ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Welche Leistungen übernimmt CURA-PRO – Alltagshelden mit Herz?
Unsere Haushaltshilfen entlasten Sie zuverlässig im Alltag, z. B. bei:
- Reinigung von Küche, Bad und Wohnräumen
- Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
- Einkaufen und Erledigungen
- Müll rausbringen
- Zubereitung kleiner Mahlzeiten
- Unterstützung bei der Organisation des Haushalts
Ob stundenweise Hilfe oder regelmäßige hauswirtschaftliche Unterstützung – wir richten uns nach Ihrem Bedarf.
Muss der Entlastungsbetrag beantragt werden?
Nein – der Entlastungsbetrag ist automatisch mit dem Pflegegrad verfügbar.
CURA-PRO – Alltagshelden mit Herz hilft Ihnen bei der Abtretungserklärung und der notwendigen Dokumentation, sodass wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können – ganz ohne Vorkasse.
Was passiert, wenn der Betrag nicht genutzt wird?
Nicht genutzte Monatsbeträge können angespart werden.
Wichtig: Sie verfallen, wenn sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht verwendet wurden.
CURA-PRO – Alltagshelden mit Herz erinnert Sie rechtzeitig und hilft, Ihr Budget sinnvoll einzusetzen.
Was passiert, wenn der Betrag nicht ausreicht?
Übersteigen Ihre Leistungen den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- 💰 Private Zuzahlung: Sie zahlen den Differenzbetrag einfach privat.
- 🔄 Pflegesachleistungs-Umwandlung bei Pflegegrad 2–5:Sobald der Entlastungsbetrag vollständig ausgeschöpft ist, können Sie über § 45a SGB XI einen Teil Ihrer Pflegesachleistungen umwandeln, um weiterhin Haushaltshilfe zu erhalten.
⚠️ Hinweis: Dabei kann es zu einer prozentualen Kürzung des Pflegegeldes kommen, wenn Sie dieses zusätzlich beziehen.
Wir beraten Sie individuell, welche Lösung am besten zu Ihrer Situation passt.
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad – privat möglich
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Haushaltshilfe flexibel nutzen. Wir stellen die Leistungen privat in Rechnung – ganz ohne bürokratische Hürden.
Zudem können Sie die Kosten häufig steuerlich geltend machen:
- ✅ Laut § 35a EStG sind bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € jährlich, für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar.
Sie erhalten von uns eine korrekte Rechnung für Ihre Unterlagen – ohne versteckte Kosten.
CURA-PRO – Alltagshelden mit Herz in Ihrer Nähe
Wir sind für Sie im Einsatz in:
- Halle (Saale)
- Merseburg
- Saalekreis
- Mansfelder Land
- und Umgebung
Mit Herz, Verlässlichkeit und Menschlichkeit – Ihre Haushaltshilfe vor Ort.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, prüfen Ihren Anspruch und planen gemeinsam die passende Unterstützung.
📞 0345 / 47815643
📧 info@cura-pro.de
CURA-PRO – Alltagshelden mit Herz
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